Pflege

Rechtssicher, effizient und flexibel nach §37 SGB XI

Digitale Pflegeberatung mit dem TeleDoc

Mit unserer Videosprechstunden-Software gestalten Sie die digitale Pflegeberatung einfach, sicher und gesetzeskonform. Unsere Lösung wurde von Expert:innen entwickelt und fügt sich nahtlos in Ihre bestehenden Prozesse ein. So ermöglichen Sie ortsunabhängige Beratungsgespräche, verbessern die Versorgungsqualität und entlasten Ihr Team spürbar.
Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Pflegeberatung digital, effizient und rechtssicher gestalten können. 

Welche Vorteile bietet die digitale Pflegeberatung?

Die klassische Pflegeberatung kostet Zeit, Organisation und oft lange Anfahrtswege. Mit dem TeleDoc gelingt Beratung modern, ortsunabhängig und digital ohne Qualitätsverlust, aber mit mehr Zeit für das Wesentliche: die Menschen. 

Digitale Beratungsgespräche direkt von zu Hause

Integrierte Formulare für Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Sichere und datenschutzkonforme Kommunikation

Spürbare Entlastung für Pflegekräfte und Angehörige

Mehr Familien erreichen & Versorgung verbessern 

Auf einen Blick

Ihre Vorteile mit unserer Software für digitale Pflegeberatung

Planbar & schnell verfügbar

Besonders bei regelmäßig wiederkehrenden Beratungsanlässen sind auch kurzfristige Terminvereinbarungen möglich.

Geräteunabhängig nutzbar 

Unsere Anwendung läuft plattformunabhängig – nutzbar auf Laptop oder Tablet, ideal für Homeoffice-Einsätze von Pflegekräften.

Verbesserte Nachsorge

Regelmäßige digitale Check-ins erleichtern eine langfristige Betreuung.

Integrierte Fragebögen

Wichtige Formulare wie der Beratungsnachweis (§ 37 Abs. 3 SGB XI) oder das Beratungsprotokoll (§ 7a SGB XI) sind direkt digital ausfüllbar.

Unbegrenzte Videotermine

Die Anzahl der digitalen Beratungsgespräche ist nicht limitiert – ideal zur Skalierung Ihrer Pflegeberatung.

Persönlicher Telefon-Support

Für Fragen zur Anwendung oder zum Setup steht unser Support-Team jederzeit zur Verfügung – direkt, kompetent und auf Augenhöhe.

Auf einen Blick

Ihre Vorteile mit unserer Software für digitale Pflegeberatung

TeleDoc-Starter-Pakete und -Funktionen

Unsere TeleDoc-Starter-Pakete für ambulante Pflegedienste:

TeleDoc S

119 € * /Monat
  • 2 Arbeitsplatz-Lizenzen
  • Unbegrenzte Zahl an Benutzern
  • Hosting und Betrieb einer eigenen, privaten MedCast-Cloud
  • Unbegrenzte Anzahl an Videosprechstunden
  • Versand von 50 SMS pro Monat inklusive**
  • Offene Schnittstelle zu bestehende 
Pflegesoftware-Systeme
  • Offene Schnittstelle zu 
Connext Vivendi
  • ​​​Kostenloser Zugang zum E-Learning Portal
  • Kompetenter und freundlicher Support (Telefon, Mail)

TeleDoc M

139 € * /Monat
  • 3 Arbeitsplatz-Lizenzen
  • Unbegrenzte Zahl an Benutzern
  • Hosting und Betrieb einer eigenen, privaten MedCast-Cloud
  • Unbegrenzte Anzahl an Videosprechstunden
  • Versand von 50 SMS pro Monat inklusive**
  • ​​Offene Schnittstelle zu bestehende 
Pflegesoftware-Systeme
  • Offene Schnittstelle zu 
Connext Vivendi
  • Kostenloser Zugang zum E-Learning Portal
  • Kompetenter und freundlicher Support (Telefon, Mail)

TeleDoc L

189 € * /Monat
  • 5 Arbeitsplatz-Lizenzen
  • Unbegrenzte Zahl an Benutzern
  • Hosting und Betrieb einer eigenen, privaten MedCast-Cloud
  • Unbegrenzte Anzahl an Videosprechstunden
  • Versand von 50 SMS pro Monat inklusive**
  • ​​Offene Schnittstelle zu bestehende 
Pflegesoftware-Systeme
  • Offene Schnittstelle zu 
Connext Vivendi
  • Kostenloser Zugang zum E-Learning Portal
  • Kompetenter und freundlicher Support (Telefon, Mail)

TeleDoc Corporate

Individuelle Lizenz-Modelle für
Größere Einrichtungen
Individuell
  •  

* Für Neukunden fällt eine einmalige Gebühr von 500 € für die Installation der Software sowie für die Erstschulung an.
** Für jedes zusätzliche SMS-Versandpaket (50 Stück/Paket) wird eine Gebühr von 9,00 € erhoben.
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% USt und als 2-Jahres-Abo.

TeleDoc-Starter-Pakete und -Funktionen

Unsere TeleDoc-Starter-Pakete für ambulante Pflegedienste:

* Für Neukunden fällt eine einmalige Gebühr von 500 € für die Installation der Software sowie für die Erstschulung an.
** Für jedes zusätzliche SMS-Versandpaket (50 Stück/Paket) wird eine Gebühr von 9,00 € erhoben.
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% USt und als 2-Jahres-Abo.

Fühlen Sie sich inspiriert?

Sie möchten digitale Pflegeberatung effizient und rechtskonform in Ihrer Einrichtung umsetzen? Dann vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit unseren Spezialisten. Erleben Sie, wie unsere Softwarelösung Ihre Pflegeberatung modernisiert – von strukturierter Dokumentation bis hin zu neuen Möglichkeiten für Teilzeit, Homeoffice und Versorgung in ländlichen Regionen.

Offene Schnittstellen

Nahtlose Integration in bestehende Systeme

Die Integration telemedizinischer Schnittstellen zu Systemen wie Connext Vivendi, myneva, Cairful, C&S, Develop group, heimbas und vielen weiteren sorgt dafür, dass eine nahtlose Einbindung von Telemedizin in bestehende Pflegeprozesse. Diese Schnittstellen sind entscheidend, um weiterhin einen effizienten digitalen Gesamtprozess zu gewährleisten und gleichzeitig fehleranfällige Doppeldokumentationen zu vermeiden.

Hier gelangen Sie zu unseren Zertifikaten:

Datenschutz in der digitalen Pflegeberatung

Rechtssicher & datenschutzkonform

Die digitale Pflegeberatung mit der TeleDoc-Software erfüllt höchste Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards gemäß DSGVO und Anlage 31b BMV-Ä. Zudem ist Docs in Clouds bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als zertifizierter Videodienstanbieter gelistet. Somit erfüllen wir alle Kriterien für eine rechtssichere, dokumentierte Beratung, wie sie nach § 37 Abs. 3 SGB XI gefordert wird. 

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die digitale Pflegeberatung persönlich zur Verfügung. 
Antworten zu Themen wie Ablauf der Videoberatung, Vergütung gemäß SGB XI, Dokumentation, Datenschutz oder rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auch in unseren ausführlichen FAQ zur digitalen Pflegeberatung. 

Die digitale Pflegeberatung ist seit 2022 erlaubt und wird durch § 7a SGB XI rechtlich geregelt. Dabei darf jede zweite Beratung im Videogespräch stattfinden – vorausgesetzt, die Pflegeperson ist damit einverstanden. Die gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit bleibt dabei unverändert – Pflegegrad 2 und 3: halbjährig; Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich.

Nach § 37 SGB XI darf jede zweite Pflegeberatung digital durchgeführt werden. Die erste Beratung muss allerdings immer vor Ort durchgeführt werden. 


Für die digitale Durchführung ist ein zertifizierter Videodienstanbieter erforderlich. 


Unsere TeleDoc-software erfüllt diese Voraussetzungen und ist auf der offiziellen Liste der zertifizierten Videodienstanbieter aufgeführt.  

Für die Teilnahme an einer Pflegeberatung per Video benötigen pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörige lediglich ein internetfähiges Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher, zum Beispiel ein Smartphone, Tablet oder Laptop. Die Beratung erfolgt direkt im Webbrowser, ohne App-Installation. Unterstützt werden aktuelle Versionen von Chrome, Safari, Edge oder Firefox. Auch bei schwächerem Internet passt sich die Bildqualität automatisch an, sodass Gespräche stabil und zuverlässig bleiben.

Für die Pflegekraft gelten andere Anforderungen: Die Nutzung per Smartphone ist hier ausgeschlossen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit, Dokumentation und Datensicherheit muss die Beratung über ein Tablet oder einen Laptop erfolgen, idealerweise mit größerem Bildschirm für die gleichzeitige Nutzung von Formularen und Videofunktion.
So ist sichergestellt, dass die Beratung professionell, gesetzeskonform und vollständig dokumentiert durchgeführt werden kann.

Die digitale Pflegeberatung wird nach den gleichen Regeln abgerechnet wie eine Vor-Ort-Beratung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI.
Sie ist gleichgestellt und wird mit denselben Vergütungssätzen honoriert, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die erste Beratung muss vor Ort stattfinden.
  • Jede zweite Beratung darf digital per Videokonferenz erfolgen.
  • Die Durchführung muss über einen zertifizierten Videodienstanbieter erfolgen.
  • Im Nachweisformular ist zu vermerken, dass die Beratung digital stattgefunden hat.

Zunächst vereinbaren Sie einen Termin mit dem pflegenden Angehörigen oder dem Pflegebedürftigen. Der Zugangslink zur Beratung wird einfach per E-Mail oder SMS übermittelt. Alternativ kann auch ein sechsstelliger TAN-Code genutzt werden. Vor dem Gespräch stimmt die teilnehmende Person den Datenschutzbestimmungen zu und erlaubt die Nutzung von Kamera und Mikrofon. Danach beginnt die Pflegeberatung wie gewohnt, nur eben digital.

Videoberatung spart Zeit, Wege und organisatorischen Aufwand – besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Sie ist der Vor‑Ort‑Beratung rechtlich gleichgestellt, wenn die Einwilligung vorliegt. So gewinnen Angehörige und Pflegekräfte mehr Flexibilität bei der Terminplanung.

Digitale Pflegeberatung schafft neue Effizienz:

  • keine Anfahrtszeiten
  • mehr Beratungen pro Tag
  • flexible Arbeitsmodelle (z. B. Homeoffice)
  • Skalierbare Versorgung trotz Fachkräftemangel

Klare Abläufe für Terminmanagement, Datenschutz und Dokumentation sind entscheidend. Ihr Team sollte mit der Technik vertraut sein, um digitale Beratung sicher und professionell durchzuführen.

Ja. Wir begleiten Sie von Anfang an mit einer Erstschulung, einer ausführlichen Einweisung in die Software sowie einem verständlichen Handbuch. Bei Fragen steht Ihnen unser Support-Team jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Datenschutz unserer Videosprechstunde

Mit dem TeleDoc-Starter sind Ihre Daten in Sicherheit!

Die Abrechnung für eine Videosprechstunde erfolgt entsprechend der üblichen Pauschalen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), je nach Arztgruppe. Es gibt keine besonderen Regelungen. Das bedeutet, dass der Patient oder die Patientin an einer Videosprechstunde teilnimmt und Sie die Versicherten- oder Grundpauschale (mit Ausnahme von GOP 03030, 04030, 12220 und 12225) sowie die entsprechenden Zuschläge abrechnen können. Es ist – wie bei einer normalen Sprechstunde – nicht möglich, zusätzliche Abrechnungsziffern für weitere Arzt-Patienten-Kontakte zu nutzen.
Es gibt spezielle Abrechnungsziffern, die ausschließlich für Leistungen per Video zur Verfügung stehen und verwendet werden können. Dies ist beispielsweise bei Videofallkonferenzen oder Telekonsilen der Fall. Außerdem können der Authentifizierungszuschlag (GOP 01444 EBM) und der Technikzuschlag (GOP 01450 EBM) nicht in einer normalen Sprechstunde abgerechnet werden.
Weitere Informationen zur Abrechnung bietet Ihnen die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder diese Übersicht.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Abrechnungsexperten sind und die Angaben zur Abrechenbarkeit der Videosprechstunde nicht laufend durch uns aktualisiert werden können.