Mit dem Smartphone zur Apotheke: Was leistet das E-Rezept?

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Bis 2020 soll nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das elektronische Rezept für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Mit der Einführung des E-Rezepts möchte der Gesundheitsminister vor allem die Telemedizin in Deutschland vorantreiben. Spahn ist der Meinung, „erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgs-Projekt. Deswegen schaffen wir jetzt den Rahmen, dass Patienten künftig auch Medikamente verschrieben werden können, wenn sie nur eine Videosprechstunde besuchen.“

Was bringt das elektronische Rezept?

Ziel des E-Rezepts ist es, die Abläufe im gesundheitlichen Sektor zu vereinfachen und den Patienten eine schnellere medizinische Behandlung zu ermöglichen. Der Hintergrund: Im Mai 2018 wurde das Fernbehandlungsverbot durch die Bundesärztekammer (BÄK) aufgehoben. Seitdem ist es Patienten möglich, einen Arzt direkt auf telemedizinischem Weg zu konsultieren. Das E-Rezept soll dieses Modell nun weiter ausbauen: Zusätzlich zur Telekonsultation soll der Arzt dem Patienten direkt das notwendige Medikament verschreiben können. Der Patient kann dieses dann bei einer selbst gewählten Apotheke einlösen. Vor allem häufig überfüllten Arztpraxen und Patienten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, würde dies, laut Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), zugutekommen.

PROF. DR. MED. FRANK MONTGOMERY
Präsident der Bundesärztekammer
2018

„Es ist nur folgerichtig, dass jetzt auch der Gesetzgeber tätig wird und die ärztliche Verschreibung im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung ermöglicht.“

Gesetzliche Voraussetzungen

Um das Vorhaben umsetzen zu können, müssen einige Voraussetzungen geschaffen werden: Zum einen müssen Anpassungen im Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung zwischen der Apothekerschaft und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchgeführt werden. Darüber hinaus bedarf es Änderungen in den Bundesmantelverträgen zwischen GKV und kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sowie der Arzneimittelabrechnungsverordnung. Zudem besteht derzeit noch ein Abgabeverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach ausschließlich telemedizinischer Behandlung. Dieses Verbot soll aufgehoben werden. Für die Schaffung dieser gesetzlichen Voraussetzungen wird Krankenkassen, Apotheken und Ärzten voraussichtlich ab Frühjahr 2020 sieben Monate Zeit gegeben.

Zuspruch der Beteiligten

Herausfordernd wird bei der Einführung des E-Rezepts die flächendeckende Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Dennoch kommt sowohl von der BÄK als auch von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) Zuspruch für das elektronische Rezept. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sagte: „Wir wollen federführend unsere Expertise einbringen.“ Er betonte jedoch, dass auch zukünftig jeder Patient selbst entscheiden können muss, in welcher Apotheke er sich beraten lässt und seine Rezepte einlöst.

E-Rezept als Ergänzung gedacht

Wichtig ist auch an dieser Stelle zu betonen, dass Telekonsultation, wie auch die elektrische Verschreibung von Medikamenten, eine Ergänzung zur bisherigen medizinischen Versorgung darstellt. Der direkte Arzt-Patienten-Kontakt wird hierdurch nicht ersetzt. Dieser bleibt, wie es die BÄK ausdrückt, „Goldstandard“.