
Die Digitalisierung von Pflege-Einrichtungen fördern – das ist eines der Ziele des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG), das Anfang 2019 in Kraft getreten ist. Ab sofort können Pflege-Einrichtungen entsprechende Fördergelder beantragen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Richtlinien für die Förderung der Digitalisierung genehmigt. Auch die Video-Sprechstunde wird bezuschusst!
Was wird gefördert?
Förderfähig sind demnach einmalige Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie deren Inbetriebnahme. Darüber hinaus werden Lizenzen sowie die Einrichtung von W-LAN bezuschusst. Der Hauptzweck der Anschaffung oder der Maßnahme muss die Entlastung der Pflegekräfte sein. Die Maßnahmen können folgende Bereiche umfassen:
- die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich Videosprechstunden),
- die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation,
- die Dienst- und Tourenplanung,
- das interne Qualitätsmanagement,
- die Erhebung von Qualitätsindikatoren,
- die elektronische Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI sowie
- die Aus-, Fort-, Weiterbildung oder Schulung, die insbesondere im Zusammenhang mit der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung stehen
Wie hoch sind die Fördermittel?
Die Fördermittel betragen bis zu 40 Prozent der verausgabten Kosten, höchstens 12.000 Euro. Der Zuschuss kann dabei auch gesplittet und für mehrere Anschaffungen bzw. Schulungen genutzt werden. Darüber hinaus können die Fördergelder sowohl vor der Durchführung der entsprechenden Maßnahme (durch einen Kostenvoranschlag) als auch im Anschluss daran (auf der Basis der Rechnungen) beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Hier geht´s zur Förderung: