FAQ

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
INHALTSVERZEICHNIS

FAQ (Frequently Asked Questions)

Sie haben eine Frage bezüglich unseres Angebots? In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit unseren Produkten aufkommen. Falls weitere Unklarheiten bestehen, zögern Sie nicht sich mit uns über Kontakt in Verbindung zu setzen.

FRAGEN VON DER ARZTPRAXIS

Wir beantworten Ihre Fragen.

Wie kann ich die Videosprechstunde abrechnen?

Folgende Leistungen dürfen unter anderem in einer Videosprechstunde durchgeführt und abgerechnet werden:

  • Problemorientiertes ärztliches Gespräch (03230, 04230)
  • Fremdanamnese und/oder Anleitung bzw. Betreuung von Bezugspersonen (21216)
  • Psychosomatisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung) (22220)
  • etc.

Dazu kommen Telemedizin-spezifische Zuschläge:

  • Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (01444)
  • Technikzuschlag (01450)
  • Anschubförderung Videosprechstunde, befristet bis 30.09.2021 (01451)

 

Für Videosprechstunden rechnen Ärzte und Psychotherapeuten ihre jeweilige Grund- oder Versichertenpauschale (ausgenommen GOP 03030, 04030, 12220 und 12225) oder die Konsiliarpauschale der Strahlentherapie (GOP 25214) ab. Außerdem können sie – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – folgende Zuschläge ansetzen:

  • Zuschläge für die fachärztliche Grundversorgung (PFG-Zuschläge)
  • Zusatzpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040 / 04040)
  • Zuschläge für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten
    (GOP 03060 / 03061)
  • Zuschlag für die Behandlung durch konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225)

Kennzeichnung: Die Abrechnung ist mit der Pseudo-GOP 88220 zu kennzeichnen, wenn der Patient in einem Quartal ausschließlich die Videosprechstunde „aufsucht". Eine Regelung, wonach die Anzahl dieser Behandlungsfälle auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle des Arztes/Psychotherapeuten beschränkt ist, ist aufgrund des Coronavirus für das zweite Quartal 2020 ausgesetzt.

Abschläge: Kommt der Patient in dem Quartal nicht mehr persönlich in die Praxis und bleibt es somit bei dem Kontakt in der Videosprechstunde, wird durch die KV ein fachgruppenspezifischer, prozentualer Abschlag (bei Hausärzten: 20%) auf die jeweilige Pauschale/den jeweiligen Zuschlag vorgenommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KBV oder im Infoflyer zur Vergütung von Videosprechstunden von der KBV.

Funktioniert die TeleDoc-Software auf einem Terminalserver oder
Windows 7?

Nein, es ist Windows 10 erforderlich und die Installation sollte direkt auf dem Client-PC erfolgen. Andere Konstellationen können unter Umständen funktionieren, müssen aber nicht. Dafür übernehmen wir keine Garantie und können auch leider nicht den zum Testen erforderlichen Zusatzaufwand aufbringen.

Mit welchen Endgeräten funktioniert die Videosprechstunde?

Freigegeben und getestet wurde die webbasierte Software auf:

  • Tablet-PCs (nicht älter als 4 Jahre)
  • Handys (nicht älter als 4 Jahre)
  • Notebooks
  • Arbeitsplatz-PCs.
  • Apple iMac oder Macbook
Die Geräte müssen über eine Webcam, ein Mikrofon und einen Lautsprecher verfügen. Idealerweise ist ein Headset vorhanden. Auf dem betreffenden Endgerät muss ein aktuelles Betriebssystem und einer der folgenden Browser installiert sein: Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Samsung Internet Browser oder der neue Microsoft Chromium Edge.
Wie läuft die Videosprechstunde ab?

Wir haben eine Kurzanleitung zur Durchführung erstellt:

Kann eine Verknüpfung zwischen Praxissoftware und TeleDoc Software hergestellt werden?

Grundsätzlich bietet der TeleDoc eine offene Schnittstelle zu allen weiteren Systemen. Auf Seite der Praxissoftware kann etwas Zuarbeit erforderlich sein. Diesen Schritt haben wir bei einigen Praxissoftwareanbietern bereits hinter uns und können Sie somit direkt anschließen.

Um Sie hierzu bestmöglich beraten zu können, schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen an sales-tickets@help.docsinclouds.com
Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung, nennen Sie in der Mail bitte ihr aktuell eingesetztes System.

TESTIMONIALS

Was sagen andere über uns?

"Als Initiator und Ideengeber des Telenotarztes unterstütze ich aktiv die Umsetzung dieser Projektidee in ein flächendeckendes System als ergänzendes Strukturelement des deutschen Rettungsdienstes. Auch in der hausärztlichen Versorgung sehe ich in der Durchführung von Telekonsultationen ein erhebliches Potential zur Prozessoptimierung."

Prof. Dr. Rolf Rossaint Klinikdirektor der Anästhesiologie der Uniklinik Aachen
UNIV.-PROF. DR. MED. ROLF ROSSAINT Direktor der Klinik für Anästhesiologie Uniklinik der RWTH Aachen

"In verschiedenen Projekten der innovativen medizinischen Forschung ist die Docs in Clouds stets ein zuverlässiger Partner, der mit neuen Ideen und pragmatischen Lösungen zu allen Fragestellungen der Telemedizin entlang der medizinischen Prozesskette unverzichtbar ist."

Andreas Follmann
DR. MED. ANDREAS FOLLMANN Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin Uniklinik der RWTH Aachen

"Meine Patienten liegen mir sehr am Herzen. Ich ärgere mich, dass ich häufig zeitlich stark eingeschränkt bin und insbesondere Hausbesuche darunter leiden. Durch den Einsatz von Systemen der Docs in Clouds soll die Betreuung meiner Patienten – insbesondere in Senioren- und Pflegeheimen – nachhaltig sichergestellt und verbessert werden."

Dr. Raphael Waloca - Partner für die Entwicklungen des TeleDocs
DR. MED. RAFAEL WALOCHA Facharzt für Allgemeinmedizin, niedergelassener Hausarzt in Wermelskirchen Praxis Walocha

"Für mich bedeutet Telemedizin eine große Chance, um Belastungssituationen von Pflegekräften abzuwenden. Im Arbeitsalltag der Altenpflege ist, anders als im Krankenhaus, kein Arzt vor Ort. Hier stehen die verantwortlichen Pflegefachkräfte bei medizinischen Fragestellungen in einem häufigen Zwiespalt: Muss ich den Notarzt jetzt rufen? Reicht vielleicht der ärztliche Notdienst? Oder kann ich noch bis morgen warten und den Hausarzt befragen. Durch die Telemedizin kann zeitnah ein Arzt konsultiert werden. Die psychische Belastung und der Druck auf die Pflegekraft kann deutlich gesenkt und die Arbeitszufriedenheit gesteigert werden. Außerdem erhoffen wir uns, dass unsere bis jetzt schon geringe Anzahl von Krankenhauseinweisungen noch weiter gesenkt werden kann."

Brauckmann
ARNO BRAUCKMANN Pflegedienstleiter Stiftung EvA Gemünd

"Der Einsatz von Telemedizin trägt in unseren Einrichtungen nicht nur dazu bei, die medizinische Versorgung unserer Bewohner zu verbessern, sondern weist uns auch als innovativen und wegweisenden Arbeitgeber auf. Das hilft uns nicht zuletzt auch beim Personalrecruiting."

Tizian Pfister
TIZIAN PFISTER Leitung Finanzen BeneVit Gruppe Mössingen
to top button