FAQ
Sie haben eine Frage bezüglich unseres Angebots? In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit unseren Produkten aufkommen. Falls weitere Unklarheiten bestehen, zögern Sie nicht sich mit uns über Kontakt in Verbindung zu setzen.
Wie kann ich die Videosprechstunde abrechnen?
Folgende Leistungen dürfen unter anderem in einer Videosprechstunde durchgeführt und abgerechnet werden:
- Problemorientiertes ärztliches Gespräch (03230, 04230)
- Fremdanamnese und/oder Anleitung bzw. Betreuung von Bezugspersonen (21216)
- Psychosomatisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung) (22220)
- etc.
Dazu kommen Telemedizin-spezifische Zuschläge:
- Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (01444)
- Technikzuschlag (01450)
- Anschubförderung Videosprechstunde, befristet bis 30.09.2021 (01451)
Für Videosprechstunden rechnen Ärzte und Psychotherapeuten ihre jeweilige Grund- oder Versichertenpauschale (ausgenommen GOP 03030, 04030, 12220 und 12225) oder die Konsiliarpauschale der Strahlentherapie (GOP 25214) ab. Außerdem können sie – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – folgende Zuschläge ansetzen:
- Zuschläge für die fachärztliche Grundversorgung (PFG-Zuschläge)
- Zusatzpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040 / 04040)
- Zuschläge für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten
(GOP 03060 / 03061) - Zuschlag für die Behandlung durch konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225)
Kennzeichnung: Die Abrechnung ist mit der Pseudo-GOP 88220 zu kennzeichnen, wenn der Patient in einem Quartal ausschließlich die Videosprechstunde „aufsucht". Eine Regelung, wonach die Anzahl dieser Behandlungsfälle auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle des Arztes/Psychotherapeuten beschränkt ist, ist aufgrund des Coronavirus für das zweite Quartal 2020 ausgesetzt.
Abschläge: Kommt der Patient in dem Quartal nicht mehr persönlich in die Praxis und bleibt es somit bei dem Kontakt in der Videosprechstunde, wird durch die KV ein fachgruppenspezifischer, prozentualer Abschlag (bei Hausärzten: 20%) auf die jeweilige Pauschale/den jeweiligen Zuschlag vorgenommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KBV oder im Infoflyer zur Vergütung von Videosprechstunden von der KBV.
Funktioniert die TeleDoc-Software auf einem Terminalserver oder
Windows 7?
Nein, es ist Windows 10 erforderlich und die Installation sollte direkt auf dem Client-PC erfolgen. Andere Konstellationen können unter Umständen funktionieren, müssen aber nicht. Dafür übernehmen wir keine Garantie und können auch leider nicht den zum Testen erforderlichen Zusatzaufwand aufbringen.
Mit welchen Endgeräten funktioniert die Videosprechstunde?
Freigegeben und getestet wurde die webbasierte Software auf:
- Tablet-PCs (nicht älter als 4 Jahre)
- Handys (nicht älter als 4 Jahre)
- Notebooks
- Arbeitsplatz-PCs.
- Apple iMac oder Macbook
Wie läuft die Videosprechstunde ab?
Wir haben eine Kurzanleitung zur Durchführung erstellt:
Kann eine Verknüpfung zwischen Praxissoftware und TeleDoc Software hergestellt werden?
Grundsätzlich bietet der TeleDoc eine offene Schnittstelle zu allen weiteren Systemen. Auf Seite der Praxissoftware kann etwas Zuarbeit erforderlich sein. Diesen Schritt haben wir bei einigen Praxissoftwareanbietern bereits hinter uns und können Sie somit direkt anschließen.
Um Sie hierzu bestmöglich beraten zu können, schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen an sales-tickets@help.docsinclouds.com
Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung, nennen Sie in der Mail bitte ihr aktuell eingesetztes System.