
Auch die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) hat erkannt, dass die Telemedizin zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unerlässlich ist. In allen Bundesländern sind nun Videosprechstunden unbegrenzt möglich.
Die aktuelle Lage zum Corona-Virus
In den letzten Tagen hat sich die Situation rund um die Corona-Pandemie weiterhin verschärft. In Deutschland gibt es inzwischen über 10000 Infizierte und auch in anderen Ländern steigen die Zahlen an Infizierten und Toten.
In diesem Zusammenhang müssen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland nun vermehrt auf Videosprechstunden setzen. Die KBV empfiehlt, dass Menschen nur in Notfällen die Praxis persönlich aufsuchen. Das kann nur realisiert werden, wenn die kassenärztlichen Regelungen zu Videosprechstunden gelockert werden.
Videosprechstunden sind vorübergehend unbegrenzt möglich
Nach den alten Regelungen ist es Ärzten und Psychotherapeuten nicht möglich mehr als 20% der Patienten nur per Videosprechstunde zu behandeln. Es durften auch nur maximal 20% der Menge der Leistungen im Quartal über Videosprechstunden erfolgen.
Diese Regelung wurde aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend für das zweite Quartal des Jahres aufgehoben. Am 31. Mai werden die Kassen entscheiden, ob es zu einer Verlängerung der Aufhebung kommen wird.
Wir hoffen, dass sowohl Ärzte als auch Krankenkassen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer Digitalisierung der Medizinbranche erkennen. Nur mit einer gut aufgestellten digitalen medizinischen Infrastruktur ist es möglich, in Krisensituationen, die eine Quarantäne erfordern, eine flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.