Aktuelles

Digitalisierung im Gesundheitswesen - Jetzt fördern lassen
Mit der Richtlinie Digitalisierung im Gesundheitswesen soll die Gesundheitsversorgung in Niedersachsen digitalisiert werden.
Dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stehen für den Bereich Gesundheitsversorgung 4.0 insgesamt Mittel in Höhe von 12 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 9,2 Mio. Euro für die Förderung telemedizinischer Projekte und für Maßnahmen im Bereich Ambient AssistedLiving (AAL), das sind alltagstaugliche Assistenzlösungen für ein selbstbestimmtes Leben, vorgesehen. Außerdem wird der Ausbau der Netzwerke mitfinanziert.
Empfangen werden kann die Förderung von ambulanten, stationären und teil-stationären Bereichen.
Unter anderem kann unsere gesamte TeleDoc Produktfamilie gefördert werden. Sie umfasst Systeme zur Durchführung von Telekonsultation (TeleDoc-Portable und -Mobile) inklusive der Delegation ärztlicher Maßnahmen und eine klassische Videosprechstunde (TeleDoc-Starter) und ist so optimal für Hausbesuche, die stationäre und ambulante Versorgung und die Palliativversorgung.
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ermöglicht Digitalisierung
Anfang des Jahres 2021 trat das Krankenhauszukunftsgesetz in Kraft. Somit stehen für die Modernisierung der Krankenhäuser insgesamt 4,3 Milliarden Euro für Vernetzung, Investitionen in die Digitalisierung und moderne technische Ausstattung zur Verfügung. Das Zukunftsprogramm bietet den Krankenhäusern die Möglichkeit, digitale Updates an bereits vorhandenen Geräten durchzuführen oder neue anzuschaffen.
Unsere Produkte sind nach dem Krankenhauszukunftsgesetz förderfähig. Wir liefern Ihnen gerne alle juristisch geprüften Antragsunterlagen und beraten Sie persönlich bei der Bedarfsanmeldung. Nutzen Sie jetzt unsere kostenfreie Beratung unter info@docsinclouds.com