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Arztpraxen und MVZen

Unsere Videosprechstunde

Der TeleDoc-Starter

Mit unserem TeleDoc-Starter zählen wir zu den vielen KBV gelisteten Videosprechstunden-Anbietern – Doch was zeichnet uns besonders aus? 

Wir verstehen Ihre Bedürfnisse und Anforderungen bestens, denn unser System wurde von Ärzten für Ärzte entwickelt. Es integriert sich außerdem nahtlos in Ihre bereits vorhandenen Prozesse und gestaltet diese effektiver. Gerne erörtern wir gemeinsam, wie auch Ihre Fernbehandlung mit unserem TeleDoc-Starter zum Erfolg wird! 

Mit unserem TeleDoc-Starter bieten wir Ihnen eine KBV-gelistete Videosprechstunde, die von Ärzten für Ärzte entwickelt wurde. Unser System passt sich Ihren Prozessen an und macht sie effektiver. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Fernbehandlung zum Erfolg führen! 

Unsere Videosprechstunde

Der TeleDoc-Starter

Gestalten Sie Ihren Arbeitsalltag mit unserer anerkannten Videosprechstunde digital und entlasten Sie so Ihre Ressourcen und Ihr Praxisteam.

Zum TeleDoc-Starter

Das sagen unsere Nutzerinnen und Nutzer

Mir liegt viel daran meine Ressourcen erfolgreich für meine Patienten und Patientinnen einzusetzen – denn diese stehen im Zentrum meines Tuns! Mit dem TeleDoc-Starter ist es uns gelungen Videosprechstunden in den Praxisalltag zu integrieren. So wird mein Praxisteam entlastet und meine Patienten und Patientinnen haben trotz räumlicher Distanz die Möglichkeit schnell und unkompliziert mit mir zu kommunizieren – ein echter Gewinn!

Dr. med. Rafael Walocha

Facharzt für Allgemeinmedizin
Praxis Walocha, Wermelskirchen

Meine Patienten und Patientinnen bringen dem ersten Einsatz der Videosprechstunde meist eine gesunde Skepsis entgegen – sobald sie es aber ausprobiert haben sind sie begeistert! Mit Blick auf das Thema Nachhaltigkeit kann ich mir so den ein oder anderen Fahr-Kilometer sparen. In Zukunft würden wir den TeleDoc-Starter gerne dazu nutzen Fachärzte und Fachärztinnen, deren Expertise uns auf dem Land nicht zur Verfügung steht, in die Diagnosefindung einzubeziehen.

Dr. med. Benedikt Zumbé

Facharzt für Allgemeinmedizin, Palliativmedizin
GP Familienmedizin Eifel, Nettersheim-Tondorf

Auf einen Blick

Ihre Vorteile mit unserer TeleDoc-Starter-Videosprechstunde

Einfache E-Mail- oder SMS-Einladung

Laden Sie bequem zur Videosprechstunde ein – ganz ohne langwierige Registrierung! 

Mit jedem mobilen Endgerät nutzbar

Unsere plattformunabhängige Webapp läuft auf allen gängigen Browsern und aktuellen Betriebssystemen. 

Persönlicher Telefon-Support

Unser Support steht Ihnen gerne persönlich und kosten-frei bei Fragen rund um unsere Produkte zur Verfügung. 

Unbegrenzte Videotermine

Die Anzahl der Videosprechstunden, sowie die zeitliche Dauer Ihrer Gespräche ist unbegrenzt. 

Private MedCast-Cloud

Die Cloud ist für Ihre Daten-Speicherung & Entschlüs-selung. Gehostet wird sie von uns oder von Ihnen. 

Austausch von Dokumenten

Unser Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kanal ermöglicht eine bidirektionale Dateiübertragung . 

Auf einen Blick

Ihre Vorteile mit unserer TeleDoc-Starter-Videosprechstunde

Laden Sie bequem per E-Mail oder SMS zur Videosprechstunde ein – ganz ohne langwierige Registrierung!

Unsere plattformunabhängige Webapp läuft auf allen gängigen Browsern und aktuellen Geräten sowie Betriebssystemen.

Die Anzahl der Videosprechstunden, die Sie durchführen können, sowie die zeitliche Dauer Ihrer Gespräche ist unbegrenzt.

Unser Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kanal ermöglicht eine bidirektionale Dateiübertragung zwischen Ihnen und Ihren Patienten.

Die Cloud steht ausschließlich Ihnen zur Daten-Speicherung und Entschlüsselung zur Verfügung. Gehostet wird sie von uns oder von Ihnen ,,on premise“.

Unser Support steht Ihnen gerne persönlich und kostenfrei bei Fragen rund um unsere Produkte zur Verfügung.

TeleDoc-Starter-Pakete und -Funktionen

Unsere TeleDoc-Starter-Pakete im Überblick:

Starter S

Besonders geeignet für
Einzelpraxen
119 € *
  • 2 Arbeitsplatz-Lizenzen (inkl. MFA)
  • Unbegrenzte Zahl an Benutzern/Ärzten
  • Hosting und Betrieb einer eigenen, privaten MedCast-Cloud
  • Unbegrenzte Anzahl an Videosprechstunden
  • Versand von 50 SMS pro Monat inklusive**
  • GDT-Schnittstelle für die Synchronisierung der Berichte
  • Kostenloser Zugang zum E-Learning Portal
  • Kompetenter und freundlicher Support (Telefon, Mail)

Starter M

Besonders geeignet für
Einzelpraxen
139 € *
  • 3 Arbeitsplatz-Lizenzen (inkl. MFA)
  • Unbegrenzte Zahl an Benutzern/Ärzten
  • Hosting und Betrieb einer eigenen, privaten MedCast-Cloud
  • Unbegrenzte Anzahl an Videosprechstunden
  • Versand von 50 SMS pro Monat inklusive**
  • GDT-Schnittstelle für die Synchronisierung der Berichte
  • Kostenloser Zugang zum E-Learning Portal
  • Kompetenter und freundlicher Support (Telefon, Mail)

Starter L

Besonders geeignet für
Gemeinschaftspraxen
189 € *
  • 5 Arbeitsplatz-Lizenzen (inkl. MFA)
  • Unbegrenzte Zahl an Benutzern/Ärzten
  • Hosting und Betrieb einer eigenen, privaten MedCast-Cloud
  • Unbegrenzte Anzahl an Videosprechstunden
  • Versand von 50 SMS pro Monat inklusive**
  • GDT-Schnittstelle für die Synchronisierung der Berichte
  • Kostenloser Zugang zum E-Learning Portal
  • Kompetenter und freundlicher Support (Telefon, Mail)

Starter Corporate

Individuelle Lizenz-Modelle für
Größere Einrichtungen
Individuell
  • MVZ
  • Klinken
  • Sonstige Organisationen

* Für Neukunden fällt eine einmalige Gebühr von 500 € für die Installation der Software, die Einrichtung der GDT-Schnittstelle sowie für die Erstschulung an.
** Für jedes zusätzliche SMS-Versandpaket (50 Stück/Paket) wird eine Gebühr von 9,00 € erhoben.
Alle Preis verstehen sich zzgl. 19% USt und als 2-Jahres-Abo.

TeleDoc-Starter-Pakete und -Funktionen

Unsere TeleDoc-Starter-Pakete im Überblick:

* Für Neukunden fällt eine einmalige Gebühr von 500 € für die Installation der Software, die Einrichtung der GDT-Schnittstelle sowie für die Erstschulung an.
** Für jedes zusätzliche SMS-Versandpaket (50 Stück/Paket) wird eine Gebühr von 9,00 € erhoben.
Alle Preis verstehen sich zzgl. 19% USt und als 2-Jahres-Abo.

Offene Schnittstellen

Nahtlose Einbindung in Ihr Praxisverwaltungssystem

Unsere TeleDoc-Software verfügt über eine offene GDT-Schnittstelle, ebenso wie grundsätzlich jedes gängige Praxisverwaltungssystem. Dadurch kann unsere Software ganz einfach auch in Ihr System integriert werden. Bislang haben wir mit folgenden Systemen Schnittstellen eingerichtet und in aktiver Nutzung: CGM Albis, CGM Medistar, CGM Turbomen, Data-AL, Duria, Elaphe Longissima, medatixx (x.comfort und x.concept), MedicalOffice, QUINCY und T2Med.

Datenschutz unserer Videosprechstunde

Mit dem TeleDoc-Starter sind Ihre Daten in Sicherheit!

Unsere TeleDoc-Starter-Videosprechstunde ist DSGVO-konform und entspricht höchsten IT-Sicherheitsstandards sowie den hohen Anforderungen gemäß Anlage 31b des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Zudem sind wir bei der kassenärzt-lichen Bundesvereinigung (KBV) als Videodienstanbieter gelistet. 

Titelbild des Smart Health Talks Podcasts mit leuchtender Glühbirne auf hellem Hintergrund.

Unser Podcast

Smart Health Talks

Sie wollen unseren TeleDoc-Starter auch erfolgreich in Ihre Praxis integrieren? Dann hören Sie unbedingt in unseren Podcast rein! Ihr Kollege Dr. med. Rafael Walocha berichtet über seine Erfahrungen mit unserer TeleDoc-Starter-Videosprechstunde in seinem hausärztlichen Praxisalltag. 

Titelbild des Smart Health Talks Podcasts mit leuchtender Glühbirne auf hellem Hintergrund.

Podcast

Smart Health Talks

Sie wollen unseren TeleDoc-Starter auch erfolgreich in Ihre Praxis integrieren? Dann hören Sie unbedingt in unseren Podcast rein! Ihr Kollege Dr. med. Rafael Walocha berichtet über seine Erfahrungen mit unserer TeleDoc-Starter-Videosprechstunde in seinem hausärztlichen Praxisalltag. 

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die TeleDoc-Starter Videosprech-stunde jederzeit zur Verfügung. Antworten zu den Themen Durchführung Ihrer Videosprechstunde, Vergütung, Beratung oder Rechtssicherheit Ihrer Videosprech-stunden finden Sie aber auch in unseren FAQ. 

Unsere Videosprechstunde richtet sich nicht nur an Sie als Hausarzt oder Hausärztin. Die Videosprechstunde können fast alle Arztgruppen einsetzen – ausgenommen sind nur Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. Laut dem G-BA können Ärzte Heilmittel – Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und andere –, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation künftig auch per Videosprech-stunde verordnen. Außerdem können auch Hebammen Beratungen über Videosprechstunde durchführen. Letztlich kann auch die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI per Videosprechstunde durchgeführt werden.

Ihre Patienten und Sie müssen über ein internetfähiges Endgerät mit Kamera, Mikrofon sowie Lautsprecher verfügen. Mögliche Geräte für eine Teilnahme wären ein Laptop, Tablet oder Handy. Auf diesem Gerät muss ein Webbrowser installiert sein, der mit unserer Videosprechstunde kompatibel ist – z.B. Chrome, Safari, Edge oder, – Firefox. Beide Geräte müssen eine Verbindung zum Internet hergestellt haben. Die Videoqualität passt sich adaptiv der vorhandenen Internetbandbreite an, so dass auch bei relativ geringer Internetgeschwindigkeit Gespräche möglich sind.

Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrem Patienten oder Ihrer Patientin und teilen diesen per E-Mail, SMS oder telefonisch mit. In der Benachrichtigung wird eine sechsstellige TAN bzw. ein Direktlink übermittelt, mit der sich der Patient oder die Patientin zur Teilnahme an der Videosprechstunde autorisiert.


Nachdem der Patient oder die Patientin den AGB und den Datenschutzbestimmungen zugestimmt hat, befindet er sich nun im digitalen Wartezimmer und stimmt der Verwendung von Mikrofon und Kamera zu. Anschließend kann die Videosprechstunde beginnen.

Die Abrechnung für eine Videosprechstunde erfolgt entsprechend der üblichen Pauschalen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), je nach Arztgruppe. Es gibt keine besonderen Regelungen. Das bedeutet, dass der Patient oder die Patientin an einer Videosprechstunde teilnimmt und Sie die Versicherten- oder Grundpauschale (mit Ausnahme von GOP 03030, 04030, 12220 und 12225) sowie die entsprechenden Zuschläge abrechnen können. Es ist – wie bei einer normalen Sprechstunde – nicht möglich, zusätzliche Abrechnungsziffern für weitere Arzt-Patienten-Kontakte zu nutzen.   Es gibt spezielle Abrechnungsziffern, die ausschließlich für Leistungen per Video zur Verfügung stehen und verwendet werden können. Dies ist beispielsweise bei Videofallkonferenzen oder Telekonsilen der Fall. Außerdem können der Authentifizierungszuschlag (GOP 01444 EBM) und der Technikzuschlag (GOP 01450 EBM) nicht in einer normalen Sprechstunde abgerechnet werden.   Weitere Informationen zur Abrechnung bietet Ihnen die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder diese Übersicht.   Bitte beachten Sie, dass wir keine Abrechnungsexperten sind und die Angaben zur Abrechenbarkeit der Videosprechstunde nicht laufend durch uns aktualisiert werden können.

Eine Videosprechstunde bietet Ihnen und Ihren Patienten viele Vorteile:


Zeit- und Kostenersparnis: Videosprechstunden ermöglichen es Patienten und Ärzten, Zeit und Kosten für Anreise und Wartezeiten zu sparen, was insbesondere für Menschen in ländlichen Gebieten oder mit Mobilitätsproblemen von Vorteil ist.


Flexibilität: Videosprechstunden bieten die Möglichkeit, Termine zu verein-baren, die besser in den Zeitplan von Patienten und Ärzten passen und auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten angeboten werden können.


Zugänglichkeit: Videosprechstunden können die Gesundheitsversorgung für Menschen verbessern, die aufgrund von Distanz, Einschränkungen oder Behinderungen Schwierigkeiten haben, persönlich eine Arztpraxis zu besuchen.


Verbesserte Effizienz: Videosprechstunden können die Effizienz von Arztpraxen verbessern, indem sie die Wartezeiten reduzieren und es Ärzten und Ärztinnen ermöglichen, mehr Patienten in kürzerer Zeit zu behandeln.


Verbesserte Sicherheit: Videosprechstunden können das Infektionsrisiko durch Ansteckungen in einer Wartezimmerumgebung reduzieren.


Bessere Nachsorge: Videosprechstunden können eine effektive Möglichkeit bieten, die Nachsorge von Patienten nach einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer Operation zu verbessern.

Datenschutz und Datensicherheit: Es ist wichtig, dass die Arztpraxis die datenschutzrechtlichen und datensicherheitsrelevanten Anforderungen einhält, um die Privatsphäre der Patienten und zu schützen und die Vertraulichkeit der übertragenen Daten zu gewährleisten.


Schulung und Fortbildung: Das medizinische Personal in der Arztpraxis sollte auf die Nutzung der Video-Technologie geschult sein, um sicherzustellen, dass sie die Technologie effektiv nutzen können, um die Bedürfnisse der Patienten zu erfüllen.


Organisation und Planung: Eine sorgfältige Planung und Organisation sind entscheidend für eine erfolgreiche Durchführung von Videosprechstunden. Die Arztpraxis sollte sicherstellen, dass die Termine und die erforderlichen technischen Einrichtungen vorhanden sind und dass die Patienten über die Vorgehensweise und den Ablauf der Videosprechstunde informiert werden.

Ja, wir unterstützen Sie natürlich gern bei der Etablierung Ihrer Videosprechstunde. Neben einer Erstschulung bzw. Softwareeinweisung stehen wir gern mit Tipps zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie ein ausführliches Handbuch.   Sollte es dennoch zu Fragen oder Unklarheiten rund um unsere Videosprechstunde kommen, steht Ihnen unser Support-Team gerne persönlich via Telefon unter +49 (241) 43 00 44 44 oder per E-Mail unter tickets@help.docsinclouds.com zur Verfügung.

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Wir unterstützen Sie gerne

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Datenschutz unserer Videosprechstunde

Mit dem TeleDoc-Starter sind Ihre Daten in Sicherheit!

Die Abrechnung für eine Videosprechstunde erfolgt entsprechend der üblichen Pauschalen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), je nach Arztgruppe. Es gibt keine besonderen Regelungen. Das bedeutet, dass der Patient oder die Patientin an einer Videosprechstunde teilnimmt und Sie die Versicherten- oder Grundpauschale (mit Ausnahme von GOP 03030, 04030, 12220 und 12225) sowie die entsprechenden Zuschläge abrechnen können. Es ist – wie bei einer normalen Sprechstunde – nicht möglich, zusätzliche Abrechnungsziffern für weitere Arzt-Patienten-Kontakte zu nutzen.
Es gibt spezielle Abrechnungsziffern, die ausschließlich für Leistungen per Video zur Verfügung stehen und verwendet werden können. Dies ist beispielsweise bei Videofallkonferenzen oder Telekonsilen der Fall. Außerdem können der Authentifizierungszuschlag (GOP 01444 EBM) und der Technikzuschlag (GOP 01450 EBM) nicht in einer normalen Sprechstunde abgerechnet werden.
Weitere Informationen zur Abrechnung bietet Ihnen die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder diese Übersicht.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Abrechnungsexperten sind und die Angaben zur Abrechenbarkeit der Videosprechstunde nicht laufend durch uns aktualisiert werden können.

Datenschutz unserer Videosprechstunde

Mit dem TeleDoc-Starter sind Ihre Daten in Sicherheit!

Unsere TeleDoc-Starter-Videosprechstunde ist DSGVO-konform und entspricht höchsten IT-Sicherheitsstandards sowie den hohen Anforderungen gemäß Anlage 31b des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Zudem sind wir bei der kassenärzt-lichen Bundesvereinigung (KBV) als Videodienstanbieter gelistet.

Unsere Priorität liegt auf dem umfassenden Datenschutz Ihrer Patienten. Daher implementieren wir bei jeder Videokonsultation eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dies bedeutet, dass die Verbindung ausschließlich zwischen den beteiligten Geräten besteht, wodurch Dritten der Zugang verwehrt bleibt.

Zusätzlich richten wir für jeden Kunden eine dedizierte und sichere MedCast-Cloud ein, in der sämtliche während des Gesprächs erhobenen Daten und Dokumentationen verschlüsselt gespeichert werden. Der Zugriff auf diese Daten ist ausschließlich Ihnen als Kunden vorbehalten, da Sie über den entsprechenden Schlüssel verfügen, um die Informationen zu entschlüsseln und darauf zuzugreifen. Auf diese Weise garantieren wir höchste Vertraulichkeit und Sicherheit für Ihre sensiblen Informationen.